Angehörige, die regelmässig Pflegeleistungen erbringen, können dafür finanziell entschädigt werden. Der Stundenlohn liegt in der Regel zwischen CHF 35.– und CHF 38.– brutto, abhängig von verschiedenen Faktoren – insbesondere davon, ob die pflegende Person AHV- und BVG-pflichtig ist.
In bestimmten Fällen – zum Beispiel bei der Betreuung von Menschen mit Demenz oder bei umfangreicheren Pflegeleistungen gemäss den Pflegekategorien A, B oder C – kann die Entschädigung entsprechend angepasst werden.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt einen fixen Betrag für jede Stunde Grundpflege (Kategorie C). Dieser liegt derzeit bei CHF 52.60.– pro Stunde. Davon erhält die pflegende Person beispielsweise CHF 35.– als Pflegegeld. Der verbleibende Betrag (z. B. CHF 17.60–) wird für weitere Kosten wie:
Pflegende Angehörige werden während des gesamten Pflegeprozesses von einer diplomierten Pflegefachperson begleitet. Diese:
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