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Finanzielle Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen

 

Pflegegeld für pflegende Angehörige


Angehörige, die regelmässig Pflegeleistungen erbringen, können dafür finanziell entschädigt werden. Der Stundenlohn liegt in der Regel zwischen CHF 35.– und CHF 38.– brutto, abhängig von verschiedenen Faktoren – insbesondere davon, ob die pflegende Person AHV- und BVG-pflichtig ist.

In bestimmten Fällen – zum Beispiel bei der Betreuung von Menschen mit Demenz oder bei umfangreicheren Pflegeleistungen gemäss den Pflegekategorien A, B oder C – kann die Entschädigung entsprechend angepasst werden.


Kostenübernahme durch die Krankenkasse (KLV)

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt einen fixen Betrag für jede Stunde Grundpflege (Kategorie C). Dieser liegt derzeit bei CHF 52.60.– pro Stunde. Davon erhält die pflegende Person beispielsweise CHF 35.– als Pflegegeld. Der verbleibende Betrag (z. B. CHF 17.60–) wird für weitere Kosten wie:

  • Arbeitgeberbeiträge
     
  • Administration
     
  • Software & Infrastruktur
     
  • sowie die fachliche Betreuung durch Pflegepersonal
     


Fachliche Unterstützung und Qualitätssicherung

Pflegende Angehörige werden während des gesamten Pflegeprozesses von einer diplomierten Pflegefachperson begleitet. Diese:

  • bietet fachliche Beratung,
     
  • gibt Rückmeldung zur durchgeführten Pflege,
     
  • leitet bei Bedarf zu bestimmten Pflegetätigkeiten an,
     
  • sorgt für die Qualitätssicherung gemäss den Vorgaben des Krankenversicherungsgesetzes (KVG).
     

Vorteile für pflegende Angehörige

  • Finanzielle Entschädigung für die geleistete Pflege
     
  • Fachliche Unterstützung durch qualifiziertes Pflegepersonal
     
  • Sicherung der Pflegequalität nach gesetzlichen Standards
     
  • Administrative Entlastung, z. B. im Kontakt mit Krankenkassen oder Gemeinden
     
  • Möglichkeiten zur Weiterbildung und praktischen Anleitung im Pflegealltag

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